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LK Altenkirchen - Auszug aus Allgemeinverfügung

6. Abweichend von § 10 Abs. 1 18. CoBeLVO

ist die sportliche Betätigung im Amateur-und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehö-ren, zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 18. CoBeLVO während der gesamten sportlichen Betätigung.

https://www.kreis-altenkirchen.de/media/custom/2154_1446_1.PDF?1618408658

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