No module Published on Offcanvas position

Der Tennisverband Rheinland informiert - 13.5.2020

Gruppentraining mit 1,5 Meter Mindestabstand erlaubt

Die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz (www.corona.rlp.de) ermöglicht ab Mittwoch, 13. Mai, weitere Öffnungen im Trainingsbetrieb des Freizeit- und Breitensports. Weiterhin gilt stets die strengste Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften.

Somit ist auch im Tennis der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ab diesem Mittwoch wieder zulässig. Insbesondere müssen folgende Punkte eingehalten werden:

    ausschließlich Training im Freien,
    Kontaktverbot sowie Mindestabstand: 1,5 Meter Mindestabstand hat oberste Priorität,
    Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
    besonders strenge Hygieneanforderungen müssen beachtet und eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf Desinfektion von benutzten Sport- und
    Trainingsgeräten,
    keine Zuschauer.

Ein Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.

Damit ist laut Aussage des Ministeriums des Innern und für Sport der Trainingsbetrieb auch in Gruppen erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern komplett eingehalten wird.

Achtung: Nach dieser Auslegung ist beim Doppel der Mindestabstand nicht gewährleistet.

Unterstützt durch: